Sie sind hier: § 16, Obliegenheiten der Vorstandsmitglieder:innen

 

Der Präsident vertritt den Verein in allen Belangen, so auch nach außen, und führt den Vorsitz im Vorstand und in der Generalversammlung.

Wichtige Geschäftsstücke, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden und dergleichen, zeichnet er gemeinsam mit einem Vizepräsidenten, bei dessen Verhinderung mit dem Schriftführer, in Geldangelegenheiten gemeinsam mit dem Kassier.

Bei Gefahr im Verzuge ist er allein berechtigt, gegen nachträglichen Bericht an den Vorstand bzw. die Generalversammlung, unter eigener Verantwortung Anordnungen zu treffen. Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung in allen Belangen.

Dem Schriftführer obliegt die Führung des Protokolls der Vorstandssitzungen und der Generalversammlung. Er hat den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte zu unterstützen. Weiters hat er um die Führung der Mitgliedskartei, die Ausstellung der Mitgliedsausweise, sowie aller schriftlichen Arbeiten und Verlautbarungen im Auftrag des Vereinsvorstandes, besorgt zu sein.

Dem Kassier obliegt die gesamte Geldgebarung des Vereines, die Führung der erforderlichen Kassabücher und die Sammlung sämtlicher Belege.

 

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