Am Boden wollen alle Piloten starten und hinauf - kaum sind sie oben, machen sie sich Sorgen, wie sie wieder hinunter kommen.

Willkommen in der Sektion Flugsport!

Die Flugsportsektion des Sportclub Austrian Airlines:

„Nur Fliegen ist schöner!“ sagt ein Sprichwort und diese Devise soll auch für uns gelten. Wir wollen das „Schöne“ am Fliegen vermitteln (und selbstverständlich auch selbst genießen).
Dabei soll es keine grundsätzliche Einschränkung hinsichtlich Größe, Art, Reichweite oder Typus des „Fluggerätes“ und seiner Betreiber geben. Selbstverständlich orientieren wir uns aber an dem hauptsächlich in der Austrian Airlines Group vertretenen Interessensspektrum und auch an den uns zugänglichen Möglichkeiten sowie den zeitlichen, örtlichen und finanziellen Grenzen.


Eine „Einschränkung“ aber ist oberstes Gebot: die Sicherheit!
Es darf nicht nur aus den begreiflichen „üblichen“ Gründen kein Risiko in Sicherheitsfragen geben sondern zusätzlich auch aus dem Grund, dass negative Effekte in dieser „Sportart“ sich auch auf Ruf und Ansehen des Unternehmens, das die Basis für diese Flugsportsektion bietet, auswirken. Die Sicherheit ist auch nicht Angelegenheit der „Sektion“, sondern wie in der praktischen Fliegerei auch, Angelegenheit, Aufgabe und Verantwortung jedes einzelnen Piloten und auch jener Personen, die als Gäste zu fliegerischen Unternehmungen mitgenommen werden. Ich hoffe inständig, dass diese Einleitungsworte über lange Zeit unser einziger Kontakt mit der Mahnung an die negativen Möglichkeiten der Fliegerei sein mögen und wir – als Mitarbeiter der Austrian Airlines Group, als Kollegen, als Familienmitglieder, Partner und Gäste – umso mehr das „Schöne“ an der Fliegerei erleben und vermitteln können.


Unsere Aktivitäten und Leistungen:

Die Mitgliedschaft in der Sektion Flugsport ist allen Angestellten von Austrian Airlines, Lauda Air oder Tyrolean Airways sowie allen Tochterfirmen der Austrian Airlines Group sowie deren Familienmitgiedern und Partnern möglich. Flugschüler von Austrian Airlines mit Ausbildungsvertrag werden OS Angestellten gleichgestellt. Ebenso können alle Familienmitglieder dieser Personen uneingeschränkt Mitglied werden. Personen außerhalb dieses Personenkreises können über Antrag an den Vorstand des SC-AUA als „Gastmitglieder“ mit gleichen Rechten aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft in der Flugsportsektion ist nur über die erfolgte Mitgliedschaft beim SC AUA möglich, wobei bei der Anmeldung die Sektion Flugsport angegeben werden muss. Mit der Anmeldung erhält das Mitglied den SC AUA - Ausweis, der für Formalitäten in der Flugsportsektion erforderlich ist. Die Anmeldung erfolgt - wenn nicht über eine andere Sektion des SC-AUA – über den Sektionsleiter Flugsport.


Förderungen, Aktivitäten, Tätigkeiten:

Die Förderung der angeführten Aktivitäten wird aus dem Budget der Sektion Flugsport geleistet, das im Rahmen des Gesamtbudgets des SC-AUA (Budgetjahr: 1.4. bis 31.3. des Folgejahres) jährlich beschlossen wird. Das Ausmaß und die Bedingungen der einzelnen Förderungen werden in den nachfolgenden Kapiteln detailliert angeführt. Die Sektionsleitung behält sich vor, das Ausmaß der Förderung je nach budgetärer Lage ohne vorhergehende Ankündigung zu ändern.
Folgende fliegerische Aktivitäten werden von der Sektion Flugsport finanziell, organisatorisch und ideell gefördert:
- Benützung von Motor- und Segelflugzeugen beliebiger Vereine oder Verleihfirmen
- Fliegerische Wettbewerbe
- Flugsportereignisse wie Sternflüge, etc.
- Flugsportveranstaltungen der Sektion Flugsport
- Beschaffung/ Verwaltung von Zubehör und Unterlagen für die General Aviation
- Vermittlung von Kursen, Adressen, Veranstaltungsdaten im Zusammenhang mit der privaten Luftfahrt


Die finanzielle Förderungsobergrenze je Mitglied im Budgetjahr des SC AUA ist nicht festgelegt, kann aber von der Sektionsleitung kurzfristig deklariert werden. Ausgenommen von der Obergrenze sind Förderungen, die im Rahmen von Veranstaltungen oder für die Teilnahme an flugsportlichen Wettbewerben geleistet werden. Als Stichtag für die Refundierung zählt das Datum des Fluges, der Antrag für die Refundierung muss spätestens einen Monat nach dem Ende des Quartals des Flugdatums bei der Sektionsleitung einlangen. Später einlangende Anträge können nach Ermessen der Sektionsleitung im nächstfolgenden Quartal zu geänderten Bedingungen der Refundierung zugeführt werden.


Einige Berichte der "Ausflüge" sind hier: Danzing | Nordcap | Schottland | Dubrovnik | Taunsee |


Sektions Flyer 2019 hier: -PDF-


Austrian FlyIn Homepage hier: -LINK-


Bildergalerie -LINK-


Mit Glück-Ab, Gut-Land,


Sektionsleiter: 


 Dr. Anton Novak, eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Roithmayer Martin

Kommende Events:

 

 



Mitgliedschaft

Mitglied werden

 

Wir freuen uns auf Interessenten und neue Mitglieder in unserer Sektion. Gerne begrüssen wir Partner, Kinder und Bekannte!

 

Um Mitglied im Club zu werden, lesen Sie bitte unsere Clubstatuten und die zu erwarteten Beiträge. Danach öffnen Sie bitte das Menü "Wie werde ich Mitglied" und senden Sie den ausgefüllten Antrag an den Sektionsleiter.

 

Bestehende Mitglieder können eine weitere Sektionszugehörigkeit beantragen: loggen Sie sich bitte in die interne Clubverwaltung ein und setzen im linken Menü den Antrag "Eintritt in die Sektion XXX" ab.

Mitgliedsbeitrag

 

Der Beitrag wird bei aufrechtem Dienstverhältnis bei Austrian Airlines monatlich vom Gehaltskonto abgebucht.

Bei Gästen werden die Beiträge jährlich jeden Jänner eingehoben.


Grundbeitrag OS Ang: EUR 6,00
oder
Grundbeitrag Gäste: EUR 8,00


Sektionsbeitrag: EUR 5,00
oder
Sektionsbeitrag 1/1: EUR 60,00

Kündigung

 

Die Kündigung einer Sektionszugehörigkeit wird immer zum Monatsende gespeichert.

 

Die Kündigung der Mitgliedschaft im Club wird immer zu Jahresende gespeichert.

 

Bitte loggen Sie sich in die interne Clubverwaltung ein und setzen sie im linken Menü 2 Anträge ab:

 

- Austritt aus der Sektion
- Austritt aus dem Club

 

Nach dem Absenden wird die Clubverwaltung die notwendigen Schritte unternehmen und Sie wieder informieren.