Sie sind hier: § 02, Zweck

 

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Pflege und Förderung des Sports, die Pflege kultureller Belange und die Förderung der Geselligkeit zwischen seinen Mitgliedern.

Dieser Zweck soll erreicht werden durch:

     a) Organisierung von Sektionen auf allen Gebieten des Sports und der Kunst.
     b) Organisierung und Durchführung eines regelmäßigen Sport-, Spiel- und Ausstellungsbetriebes aller Sektionen.
     c) Organisierung von Sportveranstaltungen, Sportlehrgängen, kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen, sowie Förderung internationaler Beziehungen auf den
         gesamten Gebieten.

     d) Abhaltung gesellschaftlicher Veranstaltungen,
     e) Bereitstellung und Errichtung von Sportanlagen und Unterkunftsstätten für seine Mitglieder.

 

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